Tattoo Bio-Tattoos

"Permanent"-"Bio"-"Temptoos"

Temptoos aus juristischer Sicht

Wenn ihr ein Tattoo wollt, das nach 5 Jahren wieder verschwindet, vergesst es

Die Aufbringung sog. " Time-Tattoos" oder "Temptoos", auch oft als "Permanent Tattoo" missverstanden (wenn's permanent wäre, würde es ja nicht verschwinden...) oder als "Bio Tattoos" die entgegen der Angaben des Aufbringenden nicht innerhalb einer bestimmten Zeitspanne von alleine wieder verschwinden, stellt eine zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verpflichtende Körperverletzung dar.
Grundsätzlich ist jeder  unbefugte Eingriff in die körperliche Befindlichkeit eine rechtswidrige Körperverletzung.

 Selbst der behandelnde Arzt bedarf für jeden Eingriff, und sei es nur eine Blutentnahme, der Einwilligung des Patienten. Auch die Aufbringung sog. " Temptoos" stellt daher eine rechtswidrige Körperverletzung dar, soweit sie nicht von einer wirksamen Einverständniserklärung des Kunden gedeckt ist. Im Falle der "Temptoos" willigt der Kunde aufgrund der Werbeangaben des Aufbringenden regelmäßig nur in die Aufbringung eines nach einer bestimmter Zeit von allein wieder verschwindenden Hautmotivs, nicht aber in eine Tätowierung ein, die nur mittels Laserbehandlung wieder entfernt werden kann. Stimmen daher die Werbeaussagen der Aufbringenden nicht, weil die sog. " Temptoos" nicht von allein wieder verschwinden, liegt auch keine rechtwirksame Einwilligung des Kunden vor. Dieser kann vom Aufbringenden nicht nur Ersatz derjenigen Kosten verlangen, die durch die erforderliche Laserbehandlung entstehen, sondern ihm steht auch ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gegen den Aufbringenden zu, dessen Höhe sich beispielsweise nach der Größe des "Temptoos", einer etwaigen Narbenbildung oder der Körperstelle richtet, an der es aufgebracht ist.

Es hat sich im Übrigen in mehreren Prozessen herausgestellt, daß die meistens ein Kosmetikstudio betreibenden Beklagten nach zunächst überzeugend vortragender Behauptung, die "Temptoos" verschwänden tatsächlich von allein, in für die Kläger recht günstige Vergleiche eingewilligt haben. Offensichtlich waren sie sich ihrer Sache- wohl aus begründetem Anlass - doch nicht so sicher ?!

Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Markus Hengelbrock aus Münster gibt Auskunft zum Thema " Bio Tattoos"


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