Piercing Gesetzeslage

Piercing - Gesetzeslage

(Siehe BGBl. Verordnung 141 und Wirtschaftskammer)

ACHTUNG!!!

Laut BGBl. der Republik Österreich, Verordnung 141 ist das Piercen von minderjährigen Personen nur dann erlaubt, wenn ein Erziehungsberechtigter (mit Ausweis legitimiert) eine Einverständniserklärung unterschreibt. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns natürlich an diese Regelung halten.

Um etwaigen Fragen vorzugreifen: es steht in dieser Verordnung auch, daß minderjährige Personen ohne Einverständnis der Eltern gepierct werden dürfen, sofern vom Piercer gewährleistet wird, daß das Piercing innerhalb von 24 Tagen verheilt. Aus medizinischer Sicht kann das aber nicht gewährleistet werden, da die Abheilung (innere Durchverheilung) mindestens 2 Monate dauert.

Zur Aufklärung: Sollten sich Piercer und Tätowierer nicht an diese Regelungen halten, kann es die Gewerbeberechtigung kosten und damit auch den Lebensunterhalt.

Eltern sind berechtigt in dieser Sache zu klagen.

 

Seit Neuestem gibt es den "TÜV" für Piercingstudios!:

 

Das Hygiene-Zertifikat hygiene-2010.jpg
Einmal im Jahr muss man sich nun von einem akkreditierten Hygienestudio überprüfen lassen - wir haben natürlich bestanden - siehe "Zeugnisse"!